Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBSs)
Mit der Verwendung eines Angebots (mündlich, per Fax, per E-Mail, per Post oder auf andere Art und Weise) von der Firma k25/immobilien Thomas May erkennt der Empfänger die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte durch Dritte, insbesondere der Eingentümer zugrunde. Die Angebote werden nach besten Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit diesem Dritten zustande, so führt dies zu einem Schadensersatzanspruch.
3. Vorkenntnis
Ist Ihnen das durch uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unter Angabe von Gründen unverzüglich mitzuteilen.
4. Provision
Die Maklerprovision bei wohnwirtschaftlichen Mietverträgen (Wohnungen) ist gesetzlich beschränkt und beträgt 2,38 Monats-Nettokaltmieten inkl. 19% MwSt.
Die Maklerprovision bei gewerblichen Mietverträgen (Büro-, Laden-, Hallenflächen) von 1-2 Jahren Laufzeit beträgt 2,38 Monats-Nettokaltmieten, bei 3-9 Jahren Laufzeit 3,57 Monats-Nettokaltmieten und ab 10 Jahren Laufzeit 4,76 Monats-Nettokaltmieten inkl. 19% MwSt. Eingeräumte Optionen auf Verlängerungen des Mietvertrages werden zusätzlich mit 1,19 Monats-Nettokaltmieten inkl. 19% MwSt. berechnet. Bei der Berechnung der Monats-Nettokaltmiete bleiben mietfreie Zeiten, sowie sonstige Incentives (Anreize) unberücksichtigt. Bei Staffelmieten gilt die Durchschnittsmiete. Zusätzliche Flächenanmietungen in räumlicher Nähe sind innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten nach Mietbeginn für den Mieter provisionspflichtig.
Die Maklerprovision bei Kaufverträgen beträgt 7,14 % vom notariell beurkundeten Gesamtkaufpreis inkl. 19% MwSt. und ist jeweils zur Hälfte vom Käufer und Verkäufer zu zahlen.
5. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weiter vertragliche Vereinbarungen mit unserem Auftraggeber zustande kommen.
6. Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
7. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten.
8. Energieausweis
Spätestens mit Vermarktungsbeginn verpflichtet sich der Kunde uns einen gültigen Energieausweis in Kopie zu überreichen. Sollten wir wegen fehlender oder unrichtiger Angaben in Bezug auf den Energieausweis abgemahnt oder in Anspruch genommen werden, so sichert der Kunde uns die Schadensfreistellung zu.
9. Haftungsausschuss
Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte, insbesondere durch den Grundstückseigentümer. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen. In jedem Falle haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen, sind Ansprüche aus letzterem bis spätestens einem Jahr nach Ende der verursachenden Aktivitäten schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist sind die Ansprüche verjährt.
10. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf
Düsseldorf, den 01.11.2013